I. Allgemeines 1. Dem Vertragsverhältnis liegen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten, ohne daß es eines besonderen Hinweises bedarf, auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Bestimmungen des Bestellers werden ohne unsere Zustimmung nicht wirksam. 2. Die Waren sind nur in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten lieferbar. Technische Verbesserungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben vorbehalten. Die Angaben über Maße und Gewichte sind nur Richtwerte.
II. Lieferung l. Ein Auftrag wird im Regelfall nicht bestätigt. Die Annahme des Auftrags liegt dann in der Lieferung. Der Auftraggeber ist 50 Tage an seine Bestellung gebunden. 2. Im Interesse einer zügigen Abwicklung behalten wir uns vor, Teillieferungen auszuführen. Fehlende Artikel werden so schnell wie möglich nachgeliefert. Nachlieferungen erfolgen unfrei. 3. Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns eine 21tägige Nachfrist zur Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
IlI. Gefahrübergang 1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sie geht mit Übergabe der Ware an den Transportführer auf den Besteller über.
IV. Annahmeverzug 1. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, können wir ihm eine Nachfrist von zwei Wochen mit der Erklärung setzen. daß wir nach Ablauf der Frist eine Annahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht wenn der Besteller die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Wenn wir Schadenersatz verlangen können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltendzumachen, 15% des Warenwertes als Entschädigung ohne Nachweis fordern.
V. Rücktrittsvorbehalt 1. Da wir die verkaufte Ware ganz oder teilweise von einem Vorlieferanten beziehen, sind wir und der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir drei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht oder nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen.
VI. Preise und Zahlung 1. Die Preise verstehen sich stets ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung. Mit Erscheinen neuer Preislisten werden alle früheren Preise ungültig 2. Der Besteller darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen etwaiger Mängelrügen oder sonstige Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis darf die Zahlung nur in angemessenem Umfang zurückbehalten werden.
VII. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. 2. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im regelmaBigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt uns aber schon jetzt alle Forderungen aus der Veräußerung ab. Die Ermächtigung zur Veräußerung ist jederzeit widerruflich.
VIII. Gewährleistung und Haftung der Schäden 1. Der Besteller ist verpflichtet die ihm übergebene Ware im Beisein des Transportführers auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen sowie Beschädigungen und Verformungen der Verpackung auf der Empfangsquittung zu vermerken. 2. Für sichtbare Mängel besteht eine Ausschlußfrist von einer Woche. Sie beginnt am Tag nach Abnahme der Ware. Im übrigen erlischt die Mängelhaftung mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen. 3. Alle Teile, die sich als unbrauchbar oder als in ihrer Brauchbarkeit nicht nur unerheblich eingeschränkt erweisen. werden nach unserer Wahl ausgebessert oder durch neue Teile ersetzt. Hierzu hat uns der Besteller nach vorheriger Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. 4. Die durch Ausbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden Aufwendungen, insbesondere die Transport, Wege, Arbeitsund Materialkosten werden von uns getragen. 5. Der Besteller kann nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Beseitigung des Mangels schuldhaft ungenutzt verstreichen lassen, die Ausbesserung oder Ersatzheschaffung nicht gelingt oder wir die Beseitigung des Mangels verweigern. 6. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, der durch vor oder nach Vertragsschluß liegende Vorschläge oder Beratungen oder durch die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder durch unerlaubte Handlungen entsteht, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 7. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäß durchgeführte Änderungen und Instandsetzungen des Bestellers beruhen.
IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hilden, sofern der Besteller Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß ins Ausland verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationaler Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen
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