I. Allgemeines
1. Dem Vertragsverhältnis liegen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen
sind, ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten, ohne
daß es eines besonderen Hinweises bedarf, auch für alle künftigen Geschäfte zwischen
den Vertragsparteien. Abweichende Bestimmungen des Bestellers werden ohne unsere
Zustimmung nicht wirksam.
2. Die Waren sind nur in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten
lieferbar. Technische
Verbesserungen sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben vorbehalten. Die Angaben
über Maße und Gewichte sind nur Richtwerte.

II. Lieferung
l. Ein Auftrag wird im Regelfall nicht bestätigt. Die Annahme des Auftrags liegt dann in
der Lieferung. Der Auftraggeber ist 50 Tage an seine Bestellung gebunden.
2. Im Interesse einer zügigen Abwicklung behalten wir uns vor, Teillieferungen
auszuführen. Fehlende Artikel werden so schnell wie möglich nachgeliefert.
Nachlieferungen erfolgen unfrei.
3. Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns eine 21tägige Nachfrist zur
Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

IlI. Gefahrübergang
1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sie geht mit
Übergabe der Ware an den Transportführer auf den Besteller über.

IV. Annahmeverzug
1. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, können wir ihm eine Nachfrist von zwei Wochen
mit der Erklärung setzen. daß wir nach Ablauf der Frist eine Annahme ablehnen. Nach
erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es
nicht wenn der Besteller die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Wenn wir
Schadenersatz verlangen können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren
tatsächlichen Schaden geltendzumachen, 15% des Warenwertes als Entschädigung ohne
Nachweis fordern.

V. Rücktrittsvorbehalt
1. Da wir die verkaufte Ware ganz oder teilweise von einem Vorlieferanten beziehen, sind
wir und der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir drei Monate nach
dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht oder nicht in
vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir alle zumutbaren Anstrengungen
unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen.

VI. Preise und Zahlung
1. Die Preise verstehen sich stets ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung.
Mit Erscheinen neuer Preislisten werden alle früheren Preise ungültig
2. Der Besteller darf nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Wegen etwaiger Mängelrügen oder sonstige
Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis darf
die Zahlung nur in angemessenem Umfang zurückbehalten werden.

VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller darf die Ware weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
2. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im
regelmaBigen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt uns aber schon jetzt alle
Forderungen aus der Veräußerung ab. Die Ermächtigung zur Veräußerung ist jederzeit
widerruflich.

VIII. Gewährleistung und Haftung der Schäden
1. Der Besteller ist verpflichtet die ihm übergebene Ware im Beisein des Transportführers
auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen sowie Beschädigungen und Verformungen der
Verpackung auf der Empfangsquittung zu vermerken.
2. Für sichtbare Mängel besteht eine Ausschlußfrist von einer Woche. Sie beginnt am Tag
nach Abnahme der Ware. Im übrigen erlischt die Mängelhaftung mit Ablauf der
gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Alle Teile, die sich als unbrauchbar oder als in ihrer Brauchbarkeit nicht nur unerheblich
eingeschränkt erweisen. werden nach unserer Wahl ausgebessert oder durch neue Teile
ersetzt. Hierzu hat uns der Besteller nach vorheriger Verständigung die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben.
4. Die durch Ausbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden Aufwendungen,
insbesondere die Transport, Wege, Arbeitsund Materialkosten werden von uns getragen.
5. Der Besteller kann nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder
vom Vertrag zurücktreten, wenn wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die
Beseitigung des Mangels schuldhaft ungenutzt verstreichen lassen, die Ausbesserung
oder Ersatzheschaffung nicht gelingt oder wir die Beseitigung des Mangels verweigern.
6. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren
oder mittelbaren Schadens, der durch vor oder nach Vertragsschluß liegende Vorschläge
oder Beratungen oder durch die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder durch
unerlaubte Handlungen entsteht, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
7. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäß durchgeführte
Änderungen und Instandsetzungen des Bestellers beruhen.

IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hilden,
sofern der Besteller Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluß ins Ausland
verlegt oder diese im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung internationaler Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen

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